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Wenn der Freibetrag nicht mehr reicht

400.000 Euro pro Kind klingen großzügig. Bei einer Münchner Wohnung sind sie es nicht mehr – und seit 2023 werden Immobilien für das Finanzamt zusätzlich höher bewertet. Im Oktober 2026 verhandelt Karlsruhe darüber.

Wohnanlage mit Grünflächen und altem Baumbestand
400.000 €Freibetrag je Kind
200 m²Grenze beim Familienheim
10 JahreBehaltensfrist und Schenkungsrhythmus

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Freibeträge sind seit 2009 unverändert: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind.
  • Alle zehn Jahre leben sie vollständig neu auf – die Grundlage jeder gestaffelten Schenkung.
  • Das Familienheim kann komplett steuerfrei übergehen, wenn die Erben unverzüglich einziehen und zehn Jahre bleiben.
  • Seit 2023 werden Immobilien höher bewertet – in Einzelfällen über 50 Prozent mehr, ohne dass die Freibeträge angepasst wurden.

Freibeträge und Steuersätze

Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt von zwei Größen ab: dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des Erwerbs. Der persönliche Freibetrag wird zuerst abgezogen, erst der Rest ist steuerpflichtig.

ErwerberSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind, Stiefkind, AdoptivkindI400.000 €
Enkel, dessen Elternteil verstorben istI400.000 €
Enkel (Elternteil lebt)I200.000 €
Eltern und Großeltern bei ErbschaftI100.000 €
Eltern und Großeltern bei SchenkungII20.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, SchwiegerkinderII20.000 €
Lebensgefährte, Freunde, entfernte VerwandteIII20.000 €

Auf den Betrag oberhalb des Freibetrags wird der Steuersatz der Steuerklasse angewandt. In Steuerklasse I steigt er von 7 Prozent bis 75.000 Euro über 11 Prozent bis 300.000 Euro auf 15 Prozent bis 600.000 Euro und 19 Prozent bis 6 Millionen Euro. In Steuerklasse II und III liegt er deutlich höher – Geschwister beginnen bei 15 Prozent, Steuerklasse III bei 30 Prozent.

Es gilt das VollmengenstaffelprinzipDer Satz der erreichten Stufe gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den übersteigenden Teil. Wer knapp über eine Stufe rutscht, wird durch die Härtefallregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geschützt – der Mehrbetrag wird gekappt.

Das Familienheim: der stärkste Hebel

§ 13 ErbStG stellt das selbst genutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei – unabhängig vom Wert und zusätzlich zum persönlichen Freibetrag. Das ist die wirksamste Entlastung im gesamten Erbschaftsteuerrecht.

Ehegatte (Schenkung)Ehegatte (Erbfall)Kinder (Erbfall)
Flächengrenzekeinekeine200 m²
Selbstnutzung nötigzum Zeitpunkt der Schenkungunverzüglich danachunverzüglich danach
Behaltensfristkeine10 Jahre10 Jahre

Zwei Begriffe entscheiden über Erfolg oder Nachversteuerung:

„Unverzüglich" heißt nach der Rechtsprechung im Regelfall innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall. Dauert es länger, muss der Erbe darlegen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat – eine notwendige Erbauseinandersetzung oder gravierende Baumängel können das sein, eine gemütliche Renovierung nicht.

Die Behaltensfrist von zehn Jahren ist unerbittlich. Wer innerhalb dieser Zeit auszieht, vermietet oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend und vollständig. Anerkannt sind nur zwingende Gründe, die die Selbstnutzung objektiv unmöglich machen – insbesondere Pflegebedürftigkeit mit Heimunterbringung. Wirtschaftliche Erwägungen wie „das Haus ist zu groß und zu teuer" genügen nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht.

Die 200 Quadratmeter sind eine FlächengrenzeErbt ein Kind ein Haus mit 250 Quadratmetern Wohnfläche, sind nicht 200 Quadratmeter steuerfrei und der Rest zum vollen Satz zu versteuern, sondern es bleiben 200/250 – also 80 Prozent – des Werts steuerfrei. Die verbleibenden 20 Prozent gehen in die Berechnung ein. Damit rückt die korrekte Wohnflächenberechnung unmittelbar in die Steuerfrage.

Warum das Finanzamt seit 2023 höher bewertet

Für die Erbschaftsteuer zählt nicht der Kaufpreis, sondern der Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Das Jahressteuergesetz 2022 hat diese Vorschriften zum 1. Januar 2023 an die ImmoWertV 2021 angepasst – mit spürbaren Folgen.

Parameterbis 2022ab 2023
Gesamtnutzungsdauer Wohngebäude70 Jahre80 Jahre
Liegenschaftszinssatz (ohne Gutachterausschusswert)5,0 %3,5 %
Bewirtschaftungskostenrein prozentualpauschalierte Ansätze

Der abgesenkte Liegenschaftszinssatz ist der stärkste Hebel: Er erhöht den Barwertfaktor und damit den Ertragswert erheblich. In einer veröffentlichten Fallstudie zu einem Mehrfamilienhaus stieg der steuerliche Wert von rund 592.000 auf gut 910.000 Euro – ein Plus von knapp 54 Prozent, allein durch die neuen Parameter. Steigerungen zwischen 20 und 50 Prozent gelten als typisch, am stärksten bei vermieteten Objekten im Ertragswertverfahren.

Die Freibeträge wurden nicht angepasst. Faktisch ist das eine Steuererhöhung ohne Tarifänderung – und der Grund, warum die Frage in Bayern politisch so heiß ist.

Gegenwehr: das Gutachten nach § 198 BewGSie sind dem Bewertungsergebnis nicht ausgeliefert. Nach § 198 BewG können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten. Seit 2023 lohnt sich dieser Weg viel häufiger als früher, besonders bei sanierungsbedürftigen Objekten und bei Häusern in Lagen, für die es kaum Vergleichsdaten gibt. Die Gutachterkosten von meist vierstelliger Höhe amortisieren sich schnell, wenn der Wert um 100.000 Euro sinkt.
Gründerzeitfassade im Abendlicht

Zwei Wege, die Belastung zu senken

Erstens: der Zehnjahresrhythmus. Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet; der Freibetrag steht nur einmal je Zeitraum zur Verfügung. Nach Ablauf lebt er vollständig neu auf. Wer früh anfängt, kann ein Vermögen in zwei oder drei Schritten weitgehend steuerfrei übertragen – ein Elternpaar bringt so pro Kind alle zehn Jahre 800.000 Euro weiter.

Zweitens: der Nießbrauchsvorbehalt. Wer überträgt, aber sich das Nutzungsrecht vorbehält, verschenkt weniger, als die Immobilie wert ist. Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Steuerwert abgezogen; berechnet wird er nach § 14 BewG aus Jahreswert und einem Vervielfältiger, der sich nach Alter und Geschlecht des Berechtigten richtet. Die maßgeblichen Vervielfältiger für Stichtage ab dem 1. Januar 2026 hat das Bundesfinanzministerium am 21. Oktober 2025 veröffentlicht.

Nebeneffekt: Der Übergeber behält Mieteinnahmen und Abschreibungsberechtigung. Was dabei zu beachten ist, steht im Beitrag zum Überschreiben an die Kinder.

Für vermietete Wohnimmobilien kommt ein Abschlag von 10 Prozent nach § 13d ErbStG hinzu – angesetzt werden nur 90 Prozent des Grundbesitzwerts. Dem steht allerdings gegenüber, dass die zugehörigen Schulden seit der Neufassung des § 10 Abs. 6a ErbStG nur anteilig abziehbar sind. Bei hoch finanzierten Objekten bleibt vom Vorteil wenig übrig.

Was im Oktober 2026 in Karlsruhe verhandelt wirdDas Bundesverfassungsgericht hat zwei mündliche Verhandlungen angesetzt: am 12. Oktober 2026 über den Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung (1 BvF 1/23), der sich gegen die Grundbesitzbewertung, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze richtet, und am 13. Oktober 2026 über eine Verfassungsbeschwerde zur Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen (1 BvR 804/22). Bayerns Kernargument: Bundeseinheitliche Freibeträge benachteiligen Erben in Hochpreisregionen systematisch. Eine Entscheidung wird frühestens 2027 erwartet. Bis dahin gilt das geltende Recht unverändert – aber es kann sich lohnen, Bescheide offenzuhalten.

Häufige Fragen

Muss ich die geerbte Immobilie verkaufen, um die Steuer zu zahlen?
Nicht zwingend. Die Steuer ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bescheid fällig, das Finanzamt kann sie aber stunden. Greift die Familienheim-Befreiung, darf die Immobilie ohnehin zehn Jahre lang nicht verkauft werden, ohne die Befreiung zu verlieren. Häufiger ist der umgekehrte Fall: Der Verkauf finanziert die Steuer auf andere Nachlassteile.
Wie schnell muss ich in das geerbte Elternhaus einziehen?
Für die Familienheim-Befreiung gilt „unverzüglich", in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall. Dauert es länger, müssen Sie darlegen, warum – eine langwierige Erbauseinandersetzung oder erhebliche Baumängel werden anerkannt, Bequemlichkeit nicht.
Wir sind drei Geschwister und erben gemeinsam. Wie wird gerechnet?
Jeder Miterbe wird einzeln besteuert, mit eigenem Freibetrag von 400.000 Euro auf seinen Anteil. Drei Kinder können also zusammen 1,2 Millionen Euro steuerfrei erben. Wer allerdings später den Anteil eines Geschwisterteils gegen Zahlung übernimmt, löst dabei Grunderwerbsteuer aus – Geschwister sind davon nicht befreit.
Lohnt sich ein eigenes Wertgutachten?
Wenn der Grundbesitzwert des Finanzamts deutlich über dem realistischen Marktwert liegt, fast immer. Typisch ist das bei sanierungsbedürftigen Häusern, bei Objekten in schwierigen Lagen und bei vermieteten Immobilien mit niedrigen Bestandsmieten. Wir schauen uns das vorab kostenfrei an und sagen Ihnen, ob sich der Aufwand lohnt.
Quellen und Stand§§ 13, 13d, 14, 15, 16, 19 ErbStG; §§ 14, 198 BewG; § 10 Abs. 6a ErbStG. Bewertungsänderung durch das Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, 2294), Anwendung ab 01.01.2023. Fallstudie zur Wertsteigerung: Flick Gocke Schaumburg. Vervielfältiger: BMF-Schreiben vom 21.10.2025 für Stichtage ab 01.01.2026. Verfahren beim BVerfG: 1 BvF 1/23 (Verhandlung 12.10.2026) und 1 BvR 804/22 (13.10.2026). Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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