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Wie groß ist die Wohnung wirklich?

Dieselbe Wohnung hat je nach Rechenweg 96 oder 118 Quadratmeter. Wer die größere Zahl ins Exposé schreibt, verkauft nicht teurer – er verkauft mit einem Risiko, das fünf Jahre lang bestehen bleibt.

Heller Wohnraum in einem Altbau
100 / 50 / 0 %Anrechnung nach lichter Höhe
25 %Balkon, höchstens 50 %
10 %Abweichung als Erheblichkeitsgrenze

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Wohnraum gilt die Wohnflächenverordnung – sie liefert die kleinste und rechtlich maßgebliche Zahl.
  • DIN 277 rechnet Keller, Treppen und Balkone voll mit und führt zu deutlich größeren Flächen.
  • Räume unter einem Meter Höhe zählen gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte.
  • Nennen Sie im Exposé die Berechnungsgrundlage – das ist der wirksamste Schutz vor späterem Streit.

Drei Rechenwege, drei Ergebnisse

Es gibt in Deutschland kein einziges Maß für „Wohnfläche". Es gibt drei gebräuchliche Rechenwege, und sie führen zu unterschiedlichen Zahlen für dieselbe Wohnung.

WoFlVDIN 283DIN 277
Statusseit 2004 in Kraft, rechtlicher Standard für Wohnraum1983 zurückgezogen, vom BGH weiter anerkanntgültig, gedacht für die Kostenermittlung
Dachschräge 1–2 m50 %50 %reduziert
Balkon, Loggia, Terrasse25 %, höchstens 50 %25 %voll
Treppen über drei Steigungennicht angerechnetkeine Regelvoll
Kellernicht angerechnet–mitgerechnet
Ergebniskleinste Flächeähnlich WoFlVgrößte Fläche
Die häufigste Ursache für StreitEine Zahl aus einer alten Bauzeichnung nach DIN 277 wandert ins Exposé und wird dort als „Wohnfläche" bezeichnet. Der Unterschied kann zwanzig Quadratmeter und mehr betragen. Nennen Sie im Exposé immer die Berechnungsgrundlage – und wenn Sie es nicht sicher wissen, lassen Sie neu aufmessen.

Was wie angerechnet wird

§ 4 der Wohnflächenverordnung regelt die Anrechnung nach lichter Höhe:

Lichte HöheAnrechnung
mindestens 2,00 m100 %
mindestens 1,00 m, weniger als 2,00 m50 %
unter 1,00 m0 %
unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume50 %
Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassenin der Regel 25 %, höchstens 50 %

Gar nicht zur Wohnfläche gehören Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Heizungsräume und Garagen. Auch Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Podeste bleiben unberücksichtigt.

Das erklärt, warum ausgebaute Dachgeschosse und Häuser mit viel Nebenfläche in Exposés so oft zu groß angegeben werden: Der Keller-Hobbyraum, die Treppe und die große Terrasse summieren sich schnell.

Beispiel: Dachgeschosswohnung

Grundfläche über 2,00 m Höhe
68,0 m²
Fläche zwischen 1,00 m und 2,00 m (24 m², zur Hälfte)
12,0 m²
Fläche unter 1,00 m (9 m²)
0,0 m²
Balkon 12 m², zu einem Viertel
3,0 m²
Treppe zum Spitzboden
0,0 m²
Wohnfläche nach WoFlV
83,0 m²

Nach DIN 277 käme dieselbe Wohnung auf deutlich über 100 Quadratmeter – ohne dass sich ein einziger Quadratmeter Nutzung ändert.

Heller Wohnraum mit grauem Sofa auf Fischgrätparkett

Was passiert, wenn die Angabe nicht stimmt

Im Mietrecht ist die Grenze klar gezogen: Ist die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent kleiner als vereinbart, liegt ein erheblicher Mangel vor, und die Miete ist gemindert – ohne dass der Mieter eine konkrete Beeinträchtigung darlegen muss. Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteil vom 24. März 2004 (VIII ZR 295/03) entschieden.

Beim Kauf ist die Lage differenzierter. Entscheidend ist, ob die Fläche Beschaffenheit geworden ist – also in die notarielle Urkunde aufgenommen wurde. Angaben, die nur im Exposé stehen, führen nach der Rechtsprechung in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wer sich auf eine Fläche verlassen will, muss sie in den Vertrag schreiben lassen.

Das schützt Sie aber nicht vor allemUnabhängig davon bleibt die Aufklärungspflicht. Wer weiß, dass die im Exposé genannte Fläche nicht stimmt, und das verschweigt, riskiert den Vorwurf des arglistigen Verschweigens – und dann hilft auch kein Gewährleistungsausschluss (§ 444 BGB). Mängelrechte bei Bauwerken verjähren erst nach fünf Jahren.

Praktisch heißt das: Eine unsichere Flächenangabe ist kein Detail, sondern ein Risiko, das Sie für einen überschaubaren Betrag beseitigen können.

Wer misst, und was es kostet

Aufmessen dürfen Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure, Bausachverständige und Immobiliengutachter. Für eine normale Wohnung liegt eine Wohnflächenberechnung erfahrungsgemäß im niedrigen dreistelligen Bereich; ein qualifiziertes Gutachten, das vor Gericht Bestand haben soll, kostet deutlich mehr.

Gearbeitet wird mit Laserdistanzmessern, die auf ein bis zwei Millimeter genau messen. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Aufstellung Raum für Raum – genau das, was Käufer, Banken und im Streitfall Gerichte sehen wollen.

Wann sich das immer lohntBei Dachgeschossen mit Schrägen, bei Häusern mit ausgebautem Keller, bei allem, was im Lauf der Jahre umgebaut wurde, und immer dann, wenn die vorhandene Zahl aus einer Bauzeichnung stammt, deren Herkunft niemand mehr kennt. Bei einem Quadratmeterpreis von 4.000 Euro entscheiden fünf Quadratmeter über 20.000 Euro – und über die Frage, ob der Käufer sich später getäuscht fühlt.

Für die Erbschaftsteuer hat die Fläche übrigens noch eine zweite Bedeutung: Bei der Befreiung des Familienheims für Kinder liegt die Grenze bei 200 Quadratmetern Wohnfläche. Wie sich das auswirkt, steht im Beitrag zur Erbschaftsteuer bei Immobilien.

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, aber in der Regel nur zu einem Viertel. Höchstens die Hälfte ist anrechenbar, und das nur bei besonders hochwertigen Außenflächen – etwa einer großen, gut nutzbaren Dachterrasse in Südlage. Wer Balkone voll mitrechnet, rechnet nach DIN 277, nicht nach Wohnflächenverordnung.
Gehört ein ausgebauter Keller zur Wohnfläche?
Nach der Wohnflächenverordnung nicht – Kellerräume bleiben außer Betracht, auch wenn sie ausgebaut und beheizt sind. Sie sind trotzdem werthaltig und gehören ins Exposé, aber als Nutzfläche, sauber getrennt von der Wohnfläche.
Wir haben die Fläche aus dem alten Kaufvertrag übernommen. Reicht das?
Nur, wenn Sie wissen, wie sie berechnet wurde und ob seither umgebaut wurde. Alte Angaben stammen oft aus Bauzeichnungen nach anderen Regeln. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie neu aufmessen – das kostet weniger als der Abschlag, den ein misstrauischer Käufer verhandelt.
Was, wenn die Fläche kleiner ist als angegeben?
Beim Kauf kommt es darauf an, ob die Fläche im notariellen Vertrag vereinbart wurde. Reine Exposé-Angaben begründen in der Regel keine Beschaffenheit. Wer eine falsche Fläche aber wissentlich angibt, riskiert den Vorwurf der Arglist – und dagegen hilft kein Gewährleistungsausschluss.
Quellen und Stand§§ 2, 3, 4 Wohnflächenverordnung (WoFlV); DIN 277; DIN 283 (1983 zurückgezogen). §§ 434, 438, 444 BGB. BGH VIII ZR 295/03 vom 24.03.2004 (10-Prozent-Grenze im Mietrecht); BGH V ZR 78/14 vom 06.11.2015 (Exposé-Angaben begründen in der Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung). Kostenangaben sind Erfahrungswerte. Stand: September 2026. Keine Rechtsberatung.
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