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Verkehrswert, Marktwert, Angebotspreis: der Unterschied

Verkehrswert, Marktwert, Angebotspreis, Beleihungswert, Bodenrichtwert: fünf Begriffe, die im Gespräch ständig durcheinandergehen. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie zu hoch einsteigen oder unter Wert verkaufen.

Gründerzeitfassade im Abendlicht
=Verkehrswert = Marktwert
−10 %Beleihungswert typisch
2 Wo.entscheidende Phase

Verkehrswert ist Marktwert

Beide Begriffe meinen dasselbe. Das Baugesetzbuch definiert den Verkehrswert als den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Entscheidend ist der Zusatz am Ende: Ein Notverkauf unter Zeitdruck und ein Liebhaberpreis sind beides nicht der Verkehrswert.

Der Angebotspreis ist eine Entscheidung

Der Angebotspreis ist der Preis, mit dem Sie in die Vermarktung starten. Er liegt bewusst über oder auf dem Verkehrswert – aber wie weit darüber, ist eine strategische Frage und der wichtigste Hebel im gesamten Verkauf.

Die ersten zwei Wochen entscheiden. In dieser Zeit sehen alle vorgemerkten Interessenten Ihr Objekt zum ersten Mal. Ist der Preis stimmig, entstehen mehrere parallele Anfragen – und damit eine Verhandlungsposition. Ist er zu hoch, klicken dieselben Menschen weiter und kommen kein zweites Mal. Jede spätere Preissenkung ist öffentlich sichtbar und wird als Schwäche gelesen.

Wohnanlage mit Grünflächen und altem Baumbestand

Der Beleihungswert der Bank

Ein dritter Wert, der oft für Verwirrung sorgt. Banken ermitteln ihn nach eigenen, bewusst vorsichtigen Regeln, weil er die dauerhafte Sicherheit für ein Darlehen abbilden soll. Er liegt typischerweise zehn Prozent oder mehr unter dem Marktwert. Wenn die Bank Ihres Käufers einen niedrigeren Wert ansetzt, heißt das nicht, dass Ihr Preis falsch ist – aber es kann die Finanzierung erschweren.

Und der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter Grundstücksfläche in einer Zone, veröffentlicht von den Gutachterausschüssen und in Bayern über das Portal BORIS einsehbar. Er beschreibt den Boden, nicht das Gebäude, und bezieht sich auf ein Grundstück mit den in der Zone typischen Eigenschaften. Als Baustein einer Bewertung ist er wichtig, als Preisschild taugt er nicht.

Häufige Fragen

Wie weit über dem Verkehrswert darf ich einsteigen?
Als Faustregel drei bis fünf Prozent, wenn der Markt anzieht. In ruhigen Phasen ist jeder Aufschlag riskant, weil die ersten zwei Wochen Aufmerksamkeit verloren gehen und jede spätere Senkung öffentlich sichtbar ist.
Was mache ich, wenn sich nach vier Wochen nichts tut?
Erst die Ursache prüfen: zu wenige Aufrufe deuten auf den Preis hin, viele Aufrufe ohne Anfragen auf die Präsentation, Anfragen ohne Besichtigung auf die Unterlagen. Eine pauschale Preissenkung ist die teuerste aller Reaktionen.
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
In Bayern über das Portal BORIS Bayern der Gutachterausschüsse. Beachten Sie, dass er sich auf ein Grundstück mit den in der Zone typischen Eigenschaften bezieht – Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit Ihres Grundstücks können deutlich abweichen.
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