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Verkaufen mit Mieter im Haus

Der Mietvertrag läuft weiter, egal wer kauft. Das ist kein Hindernis, sondern eine Weichenstellung: Es entscheidet, wer Ihr Käufer ist – und über einen Preisunterschied, der in München bei rund zwölf Prozent liegt, anderswo bei einem Drittel.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen im Grünen
§ 566BGB: Kauf bricht nicht Miete
2 MonateVorkaufsrecht des Mieters
10 JahreSperrfrist in Bayern seit 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer über – mit Eintragung im Grundbuch, nicht schon mit dem Notartermin.
  • Wird umgewandelt und verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht mit zwei Monaten Frist.
  • Eigenbedarf ist gesperrt: In rund 285 bayerischen Gemeinden gilt seit 2026 eine Sperrfrist von zehn statt drei Jahren.
  • Der Preis liegt niedriger – bundesweit meist 15 bis 21 Prozent, in München rund 12 Prozent.

Was mit dem Mietvertrag passiert

§ 566 BGB ist die Norm, die alles bestimmt: „Kauf bricht nicht Miete". Der Erwerber tritt anstelle des Verkäufers in das bestehende Mietverhältnis ein – mit allen Rechten und Pflichten, zu unveränderten Bedingungen. Er kann die Miete nicht neu festsetzen, keine neuen Klauseln durchsetzen und den Vertrag nicht kündigen, nur weil er neu ist.

Wichtig für den Zeitplan: Der Eintritt erfolgt mit dem Eigentumsübergang, also der Eintragung im Grundbuch – nicht mit der Beurkundung. Bis dahin bleiben Sie Vermieter, kassieren die Miete und tragen die Pflichten.

Praktisch heißt das für die Vorbereitung:

  • Mietvertrag, Nachträge und die letzten drei Betriebskostenabrechnungen gehören in die Unterlagen. Käufer prüfen das genau.
  • Kaution ist an den Käufer weiterzureichen und im Vertrag zu regeln.
  • Besichtigungen brauchen die Mitwirkung des Mieters. Ein Zutrittsrecht gegen dessen Willen gibt es nicht ohne Weiteres – hier entscheidet der Umgangston über den Vermarktungsverlauf.
Der Mieter ist keine StörgrößeWir erleben regelmäßig, dass Verkäufer den Mieter erst spät informieren – und sich damit die Vermarktung erschweren. Ein früh geführtes, faires Gespräch ist in dieser Konstellation kein Höflichkeitsakt, sondern ein wirtschaftlicher Faktor. Nicht selten ist der Mieter am Ende selbst der Käufer.

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Wird eine Mietwohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft, steht dem Mieter nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zu. Das gilt nicht beim Verkauf einer von Anfang an bestehenden Eigentumswohnung und nicht beim Verkauf an Familien- oder Haushaltsangehörige des Vermieters.

PunktRegelung
MitteilungspflichtInhalt des Kaufvertrags und Bestehen des Vorkaufsrechts
Frist2 Monate ab Zugang der Mitteilung (Ausschlussfrist)
Form der Ausübungschriftlich gegenüber dem Verkäufer
Vorabverzichtunwirksam (§ 577 Abs. 5 BGB)

Übt der Mieter aus, kommt der Kauf zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrags zustande. Ein gespaltener Kaufpreis – ein Preis für den Mieter, ein anderer für Dritte – hält vor Gericht nicht.

Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich zuletzt erweitert: Mit Urteil vom 21. Mai 2025 (VIII ZR 201/23) hat er entschieden, dass auch die Begründung von Teileigentum ein Vorkaufsrecht analog § 577 BGB entstehen lässt.

Ledersofa mit Bogenlampe und angelehnten Bildern

Eigenbedarf – und warum das in Bayern schwieriger geworden ist

Viele Käufer fragen als Erstes: Wann kann ich selbst einziehen? Die Antwort ist seit Anfang 2026 in großen Teilen Bayerns eine andere als zuvor.

Grundsätzlich gelten die Kündigungsfristen des § 573c BGB, gestaffelt nach Mietdauer:

Mietdauer seit ÜberlassungKündigungsfrist des Vermieters
unter 5 Jahre3 Monate
5 bis unter 8 Jahre6 Monate
ab 8 Jahre9 Monate

Dazu kommt die Sperrfrist des § 577a BGB: Wurde die Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft, kann der Erwerber drei Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Länder dürfen diese Frist in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung auf bis zu zehn Jahre verlängern.

Bayern hat das getan – seit 1. Januar 2026Die Mieterschutzverordnung vom 16. Dezember 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 558) verlängert die Sperrfrist in rund 285 bayerischen Städten und Gemeinden auf zehn Jahre. Sie gilt bis Ende 2029 und umfasst unter anderem München und weite Teile des Großraums sowie des Oberlands. Dieselbe Verordnung bringt die Mietpreisbremse und eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent mit. Die amtliche Gemeindeliste ist der Anlage der Verordnung zu entnehmen – prüfen Sie Ihren Ort, bevor Sie einem Interessenten etwas zusagen.

Zum Fristbeginn hat der Bundesgerichtshof am 6. August 2025 (VIII ZR 161/24) klargestellt: Die Sperrfrist beginnt mit dem tatsächlichen Eigentumserwerb desjenigen, der kündigt – also mit der Grundbucheintragung.

Eine Eigenbedarfskündigung muss im Kündigungsschreiben begründet werden (§ 573 Abs. 3 BGB); erkennbar sein muss, wer einziehen soll und warum. Und der Mieter kann der Kündigung nach der Sozialklausel des § 574 BGB widersprechen.

Der Preis – und wer als Käufer in Frage kommt

Vermietete Wohnungen erzielen weniger als leere. Wie viel weniger, hängt stark vom Markt ab.

Segmentdurchschnittlicher Abschlag
A-Städte21 %
B- und C-Städte15 %
München12 % – der geringste Abschlag aller A-Städte
Höchstwert (Dresden)33 %

Der Grund für Münchens niedrigen Abschlag ist der Anlagedruck: Wo Kapitalanleger stark vertreten sind, ist die Nachfrage nach vermieteten Objekten hoch, und der Abstand zum Eigennutzerpreis schrumpft. In ländlicheren Lagen mit überwiegend Eigennutzern ist er größer.

Wer kauft vermietet? In der Praxis drei Gruppen:

  • Kapitalanleger. Sie rechnen mit Rendite, Mietsteigerungspotenzial und Instandhaltungsrücklage. Für sie ist ein zuverlässiger Mieter ein Vorteil, kein Problem.
  • Der Mieter selbst. Er kennt die Wohnung, braucht keine Besichtigungen und muss nicht umziehen. In unserer Erfahrung die am häufigsten übersehene Zielgruppe.
  • Eigennutzer mit Geduld, die die Sperrfrist akzeptieren – eine kleine Gruppe, die in Bayern seit 2026 noch kleiner geworden ist.
Die Alternative: MietaufhebungsvertragEin Auszug gegen Abfindung kann sich rechnen, wenn der Abschlag deutlich über der Abfindung liegt – in München bei 100 Quadratmetern also bei einem Abstand von über 100.000 Euro. Üblich sind Beträge im mittleren vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich, abhängig von Mietdauer, Marktlage und Umzugsaufwand. Rechnen Sie es durch, bevor Sie jemanden ansprechen – und führen Sie das Gespräch fair, nicht unter Druck.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Mieter sagen, dass ich verkaufe?
Eine gesetzliche Informationspflicht allein aus dem Verkauf gibt es nicht. Praktisch brauchen Sie ihn aber für Besichtigungen, und spätestens beim Eigentumsübergang erfährt er es ohnehin. Wird umgewandelt und an einen Dritten verkauft, besteht zusätzlich die Mitteilungspflicht aus dem Vorkaufsrecht. Wir empfehlen in jedem Fall das frühe, offene Gespräch.
Kann der Käufer den Mieter kündigen?
Nur unter denselben Voraussetzungen wie Sie – und bei Eigenbedarf zusätzlich erst nach Ablauf der Sperrfrist, wenn die Wohnung nach Überlassung umgewandelt wurde. In rund 285 bayerischen Gemeinden sind das seit 2026 zehn Jahre statt drei. Versprechen Sie Interessenten hier nichts, was Sie nicht geprüft haben.
Lohnt es sich, vor dem Verkauf leerzuziehen?
Rechnerisch dann, wenn der Preisunterschied die Abfindung, den Mietausfall und das Zeitrisiko übersteigt. In Hochpreislagen ist das häufig der Fall, in Regionen mit geringerem Abschlag selten. Wir rechnen beide Varianten durch, bevor irgendjemand angesprochen wird.
Was ist mit der Kaution?
Sie geht auf den Erwerber über, der nach dem Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung verpflichtet ist. Im Kaufvertrag wird geregelt, dass die Kaution samt Zinsen weitergereicht wird – vergessen Sie diesen Punkt nicht, sonst entsteht Streit bei der Abrechnung.
Quellen und Stand§§ 434, 566, 573, 573c, 574, 577, 577a BGB. Mieterschutzverordnung Bayern vom 16.12.2025, BayMBl. 2025 Nr. 558, in Kraft 01.01.2026 bis 31.12.2029. BGH VIII ZR 161/24 vom 06.08.2025; BGH VIII ZR 201/23 vom 21.05.2025. Preisabschläge: ImmoScout24-Auswertung vom 10.11.2025, Angebotsdaten aus 42 Städten. Stand: September 2026. Keine Rechtsberatung.
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