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Maklerprovision und Maklervertrag: was gilt

Seit Ende 2020 gelten neue Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Was das für Verkäufer bedeutet – und woran ein Maklervertrag zu erkennen ist, der Sie nicht bindet, sondern trägt.

Zweifamilienhaus mit Doppelgarage
3,57 %je Partei üblich
50 %Mindestanteil Verkäufer
nur bei ErfolgFälligkeit

Die gesetzliche Teilung

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen. Der Verkäufer muss also mindestens denselben Betrag zahlen, und er muss nachweisen, dass er gezahlt hat, bevor der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist. Vereinbarungen, die den Käufer stärker belasten, sind unwirksam.

Die drei Vertragsarten

Einfacher Maklerauftrag: Sie dürfen parallel selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen. Klingt flexibel, führt in der Praxis oft dazu, dass dasselbe Objekt mit unterschiedlichen Preisen und Fotos auf denselben Portalen steht – für Käufer ein deutliches Warnsignal.

Alleinauftrag: Ein Makler, aber Sie dürfen selbst einen Käufer finden. Qualifizierter Alleinauftrag: Auch Selbstverkauf läuft über den Makler. Diese Form ist die verbreitetste, weil sie eine geschlossene Vermarktung ermöglicht – und den Makler in die Pflicht nimmt.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen im Grünen

Woran Sie einen fairen Vertrag erkennen

Kurze Laufzeit. Sechs Monate sind branchenüblich, aber nicht in Ihrem Interesse. Wer von seiner Arbeit überzeugt ist, kommt mit sechs bis acht Wochen aus und verlängert bei Bedarf.

Erfolgsabhängige Vergütung. Keine Vorkasse, keine Aufwandspauschalen, keine gesonderte Berechnung von Fotos, Exposé oder Energieausweis. Die Provision wird mit der Beurkundung fällig – vorher nicht.

Klare Leistungsbeschreibung. Was genau ist enthalten? Professionelle Fotos? Objektfilm? Bonitätsprüfung? Begleitung zum Notar? Steht es nicht im Vertrag, ist es nicht geschuldet.

Keine automatische Verlängerung. Eine stillschweigende Verlängerung um weitere sechs Monate gehört zu den unangenehmsten Klauseln überhaupt.

Häufige Fragen

Kann ich die Provision frei verhandeln?
Ja, sie ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Teilung zwischen Käufer und Verkäufer ist es dagegen schon: Der Käufer darf bei Wohnimmobilien höchstens die Hälfte tragen.
Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig beenden will?
Ein befristeter Alleinauftrag läuft grundsätzlich bis zum Ende. Aus wichtigem Grund ist eine Kündigung möglich, etwa bei Untätigkeit. Deshalb ist eine kurze Erstlaufzeit von sechs bis acht Wochen für Sie die bessere Vereinbarung.
Muss ich zahlen, wenn ich selbst einen Käufer finde?
Beim einfachen Auftrag und beim Alleinauftrag nicht. Beim qualifizierten Alleinauftrag schon – dort läuft auch der Selbstverkauf über den Makler. Das gehört vor Unterschrift geklärt.
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