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Maklerprovision und Maklervertrag: was gilt
Seit Ende 2020 gelten neue Regeln für die Verteilung der Maklerkosten. Was das für Verkäufer bedeutet – und woran ein Maklervertrag zu erkennen ist, der Sie nicht bindet, sondern trägt.
Die gesetzliche Teilung
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen. Der Verkäufer muss also mindestens denselben Betrag zahlen, und er muss nachweisen, dass er gezahlt hat, bevor der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist. Vereinbarungen, die den Käufer stärker belasten, sind unwirksam.
Die drei Vertragsarten
Einfacher Maklerauftrag: Sie dürfen parallel selbst verkaufen und weitere Makler beauftragen. Klingt flexibel, führt in der Praxis oft dazu, dass dasselbe Objekt mit unterschiedlichen Preisen und Fotos auf denselben Portalen steht – für Käufer ein deutliches Warnsignal.
Alleinauftrag: Ein Makler, aber Sie dürfen selbst einen Käufer finden. Qualifizierter Alleinauftrag: Auch Selbstverkauf läuft über den Makler. Diese Form ist die verbreitetste, weil sie eine geschlossene Vermarktung ermöglicht – und den Makler in die Pflicht nimmt.
Woran Sie einen fairen Vertrag erkennen
Kurze Laufzeit. Sechs Monate sind branchenüblich, aber nicht in Ihrem Interesse. Wer von seiner Arbeit überzeugt ist, kommt mit sechs bis acht Wochen aus und verlängert bei Bedarf.
Erfolgsabhängige Vergütung. Keine Vorkasse, keine Aufwandspauschalen, keine gesonderte Berechnung von Fotos, Exposé oder Energieausweis. Die Provision wird mit der Beurkundung fällig – vorher nicht.
Klare Leistungsbeschreibung. Was genau ist enthalten? Professionelle Fotos? Objektfilm? Bonitätsprüfung? Begleitung zum Notar? Steht es nicht im Vertrag, ist es nicht geschuldet.
Keine automatische Verlängerung. Eine stillschweigende Verlängerung um weitere sechs Monate gehört zu den unangenehmsten Klauseln überhaupt.
Häufige Fragen
Kann ich die Provision frei verhandeln?
Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig beenden will?
Muss ich zahlen, wenn ich selbst einen Käufer finde?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
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