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Was Notar und Grundbuch wirklich kosten
Die Gebühren sind bundesgesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar – kein Notar ist billiger als der andere. Was sich unterscheidet, ist, welche Leistungen anfallen. Und ob Sie wissen, wofür Sie zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebühren stehen im GNotKG und sind bundesweit identisch – auch in Bayern.
- Verhandeln ist unzulässig. Ein Notar, der Rabatt anbietet, verstößt gegen das Gesetz.
- Auf Notargebühren fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an, auf Gerichtsgebühren nicht.
- Insgesamt sind 1,2 bis 1,8 Prozent des Kaufpreises einzuplanen, mit steigendem Preis anteilig fallend.
Die Grundlagen
Grundlage jeder Berechnung ist der Geschäftswert – beim Kaufvertrag der Kaufpreis, bei der Grundschuld deren Nennbetrag. Aus der Tabelle B des GNotKG ergibt sich dazu eine einfache Gebühr, die dann mit einem Faktor multipliziert wird.
| Geschäftswert bis | einfache Gebühr |
|---|---|
| 130.000 € | 327 € |
| 200.000 € | 435 € |
| 260.000 € | 535 € |
| 410.000 € | 785 € |
| 500.000 € | 935 € |
| 600.000 € | 1.095 € |
| 750.000 € | 1.335 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € |
Welche Gebühren anfallen
Ein normaler Immobilienkauf löst sechs bis sieben Positionen aus, verteilt auf Notar und Grundbuchamt:
| Position | Faktor | Stelle |
|---|---|---|
| Beurkundung des Kaufvertrags | 2,0 | Notar |
| Vollzugsgebühr – Genehmigungen, Löschungsunterlagen | 0,5 | Notar |
| Betreuungsgebühr – Überwachung der Kaufpreiszahlung | 0,5 | Notar |
| Beurkundung der Grundschuldbestellung | 1,0 | Notar |
| Eintragung der Auflassungsvormerkung | 0,5 | Grundbuchamt |
| Eigentumsumschreibung | 1,0 | Grundbuchamt |
| Eintragung der Grundschuld | 1,0 | Grundbuchamt |
Dazu kommen Auslagen für Porto und Dokumentenpauschale, meist um die 30 Euro, und die Umsatzsteuer auf den Notaranteil.
Drei Modellrechnungen
Angenommen wird jeweils, dass Vollzugs- und Betreuungsgebühr anfallen und die Grundschuld 80 Prozent des Kaufpreises beträgt.
Kaufpreis 250.000 €, Grundschuld 200.000 €
- Beurkundung Kaufvertrag (2,0 × 535)
- 1.070,00 €
- Vollzug und Betreuung (je 0,5 × 535)
- 535,00 €
- Auslagen
- 30,00 €
- Notar brutto (inkl. 19 % USt)
- 1.945,65 €
- Grundschuldbeurkundung (1,0 × 435) brutto
- 517,65 €
- Grundbuch: Vormerkung, Umschreibung, Grundschuld
- 1.237,50 €
- Gesamt
- ≈ 3.700 € · 1,48 %
Kaufpreis 500.000 €, Grundschuld 400.000 €
- Beurkundung Kaufvertrag (2,0 × 935)
- 1.870,00 €
- Vollzug und Betreuung (je 0,5 × 935)
- 935,00 €
- Auslagen
- 30,00 €
- Notar brutto
- 3.373,65 €
- Grundschuldbeurkundung (1,0 × 785) brutto
- 934,15 €
- Grundbuch: Vormerkung, Umschreibung, Grundschuld
- 2.187,50 €
- Gesamt
- ≈ 6.495 € · 1,30 %
Kaufpreis 750.000 €, Grundschuld 600.000 €
- Beurkundung Kaufvertrag (2,0 × 1.335)
- 2.670,00 €
- Vollzug und Betreuung (je 0,5 × 1.335)
- 1.335,00 €
- Auslagen
- 30,00 €
- Notar brutto
- 4.801,65 €
- Grundschuldbeurkundung (1,0 × 1.095) brutto
- 1.303,05 €
- Grundbuch: Vormerkung, Umschreibung, Grundschuld
- 3.097,50 €
- Gesamt
- ≈ 9.202 € · 1,23 %
Modellrechnungen auf Basis der Gebührentabelle B. Ohne Vollzugs- und Betreuungsgebühr fallen die Beträge deutlich niedriger aus. Der prozentuale Anteil sinkt mit steigendem Kaufpreis.
Wer zahlt was
Nach § 448 Abs. 2 BGB trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung und der Eigentumsübertragung. In der Praxis wird das im Kaufvertrag bestätigt und konkretisiert:
| Position | trägt |
|---|---|
| Beurkundung, Vollzug, Betreuung | Käufer |
| Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung | Käufer |
| Grundschuldbestellung und -eintragung | Käufer (Finanzierungskosten) |
| Löschung der Grundschulden des Verkäufers | Verkäufer |
| Lastenfreistellung, Treuhandauftrag | Verkäufer |
| Notarielle Vollmachten des Verkäufers | Verkäufer |
Zusammen mit der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent kommt ein Käufer in Bayern damit auf rund fünf bis sechs Prozent Kaufnebenkosten ohne Maklerprovision. In Ländern mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer sind es acht bis neun.
Häufige Fragen
Kann ich mir den Notar aussuchen?
Wann muss ich die Notarkosten zahlen?
Warum fallen Vollzugs- und Betreuungsgebühr an?
Lohnt es sich, die Grundschuld zu übernehmen statt neu zu bestellen?
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