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Kaufnebenkosten in Bayern: womit Sie rechnen müssen
Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Was zusätzlich anfällt, muss in aller Regel aus Eigenkapital kommen – und wird von Käufern regelmäßig unterschätzt.
Die Posten im Einzelnen
Grunderwerbsteuer: In Bayern 3,5 Prozent des Kaufpreises – der niedrigste Satz in Deutschland, andere Bundesländer verlangen bis zu 6,5 Prozent. Fällig wird sie nach der Beurkundung; erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eigentumsumschreibung erfolgt.
Notar und Grundbuch: zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent. Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jedem Notar identisch. Enthalten sind Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Löschung alter Grundschulden und die Eintragung des neuen Eigentümers.
Maklerprovision: in Bayern üblicherweise 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Partei. Bei Wohnimmobilien, die an Verbraucher verkauft werden, gilt die gesetzliche Teilung – der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer.
Ein Rechenbeispiel
Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro ergeben sich rund 15.750 Euro Grunderwerbsteuer, etwa 7.900 Euro für Notar und Grundbuch sowie 16.065 Euro Provision. In Summe etwa 39.700 Euro oder 8,8 Prozent – Geld, das die Bank in aller Regel nicht mitfinanziert und das aus Eigenkapital kommen muss.
Was oft vergessen wird
Nach dem Kauf folgen Umzug, eventuell Renovierung, neue Küche und die Grundsteuer. Wer eine bestehende Finanzierung ablöst oder ein Darlehen mit Bereitstellungszinsen abschließt, sollte auch diese Positionen früh einplanen. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, über die Nebenkosten hinaus eine Reserve von mindestens drei Monatsnettoeinkommen zu behalten.
Häufige Fragen
Finanziert die Bank die Nebenkosten mit?
Kann ich die Grunderwerbsteuer senken?
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer zahlen?
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