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Vorfälligkeitsentschädigung: was die Bank verlangen darf
Wer verkauft, während die Zinsbindung noch läuft, bekommt oft eine unangenehme Rechnung von der Bank. Sie ist berechtigt – aber selten so hoch, wie sie zunächst aussieht.
Worum es geht
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, muss das darauf lastende Darlehen abgelöst werden. Läuft die Zinsbindung noch, entgeht der Bank der vereinbarte Zinsertrag. Diesen Schaden darf sie sich ersetzen lassen – das ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Je nach Restlaufzeit, Restschuld und Zinsdifferenz können daraus schnell fünfstellige Beträge werden.
Wann sie nicht anfällt
Nach zehn Jahren: Bei Darlehen mit fester Zinsbindung besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung, mit sechs Monaten Frist. Danach ist die Ablösung entschädigungsfrei – unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung eigentlich noch läuft.
Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung: Enthält Ihr Vertrag eine unwirksame Belehrung, kann ein Widerruf noch nach Jahren möglich sein. Das lohnt eine Prüfung, besonders bei Verträgen aus den 2010er-Jahren.
Bei falscher Berechnung: Die Bank muss die Berechnung nachvollziehbar offenlegen. Fehlerhafte Angaben zu Sondertilgungsrechten oder Zinssätzen führen in der Praxis regelmäßig zu Korrekturen nach unten.
Drei Wege, sie zu senken
Erstens: Sondertilgungen mitrechnen. Vereinbarte, aber nicht genutzte Sondertilgungsrechte müssen zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden. Das senkt die Grundlage der Berechnung spürbar.
Zweitens: Darlehensübernahme. Übernimmt der Käufer Ihr Darlehen zu den bestehenden Konditionen, entfällt die Entschädigung. Bei alten Verträgen mit niedrigem Zins ist das für den Käufer sogar attraktiv.
Drittens: Pfandtausch. Kaufen Sie zeitnah eine neue Immobilie, kann die Grundschuld unter Umständen auf das neue Objekt übertragen werden. Sprechen Sie das früh mit Ihrer Bank ab; nach dem Notartermin lässt es sich nicht mehr ändern.
Lassen Sie die Berechnung der Bank prüfen, bevor Sie zahlen. Verbraucherzentralen bieten das gegen eine geringe Gebühr an.
Häufige Fragen
Wie hoch fällt sie typischerweise aus?
Lohnt sich eine Prüfung der Berechnung?
Was ist ein Pfandtausch?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
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