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Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung: der Zeitplan

Zwischen Unterschrift und Schlüssel liegen mehrere Wochen, in denen im Hintergrund einiges passiert. Wer den Ablauf kennt, wundert sich nicht über Wartezeiten – und erkennt, wenn etwas hakt.

Treppenhaus mit geschwungenem Geländer
14 TageEntwurfsfrist
4–8 Wo.bis zur Zahlung
§ 311bBGB Beurkundung

Vor dem Termin: die Zwei-Wochen-Frist

Ist mindestens eine Partei Verbraucher, muss der Kaufvertragsentwurf zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Die Frist dient Ihrem Schutz – nutzen Sie sie. Prüfen Sie Kaufpreis, Zahlungsziel, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Regelungen zu Mängeln und die Formulierungen zu bestehenden Mietverhältnissen.

Die Beurkundung

Der Notar verliest den gesamten Vertrag. Das dauert je nach Umfang 45 bis 90 Minuten und wirkt zäh, ist aber der Moment, in dem Fragen nichts kosten. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass beide verstehen, was sie unterschreiben.

Zweifamilienhaus mit Doppelgarage

Nach der Beurkundung

Auflassungsvormerkung: Sie wird zugunsten des Käufers ins Grundbuch eingetragen und sichert seinen Anspruch. Ohne sie zahlt kein vernünftiger Käufer.

Löschungsunterlagen: Bestehende Grundschulden des Verkäufers müssen freigegeben werden. Die Bank braucht dafür erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen.

Vorkaufsrechte: Die Gemeinde muss ein Negativzeugnis erteilen. Auch das kostet Zeit.

Fälligkeitsmitteilung: Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis zu zahlen ist. Ab dann läuft die im Vertrag vereinbarte Frist, meist zehn bis vierzehn Tage.

Übergabe und Eigentumsumschreibung

Nach Zahlungseingang erfolgt die Übergabe. Halten Sie Zählerstände für Strom, Gas und Wasser schriftlich fest, übergeben Sie sämtliche Schlüssel und dokumentieren Sie den Zustand. Die eigentliche Eintragung als Eigentümer im Grundbuch folgt erst danach und kann je nach Auslastung des Grundbuchamts mehrere Wochen bis Monate dauern – wirtschaftlich sind Sie ab Übergabe der Eigentümer.

Häufige Fragen

Kann ich die Zwei-Wochen-Frist verkürzen?
Die Frist schützt Verbraucher und sollte nicht verkürzt werden. Notare weisen ausdrücklich darauf hin, wenn beide Seiten es dennoch wünschen – wer unter Zeitdruck unterschreibt, hat später kaum Argumente.
Was passiert, wenn der Käufer nicht zahlt?
Der Verkäufer kann nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht. In der Praxis ist das selten, weil die Finanzierung vorab geprüft sein sollte.
Wann gehören mir die Schlüssel?
Mit der Übergabe nach Zahlungseingang, nicht erst mit der Eintragung im Grundbuch. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie Nutzen und Lasten – also auch Betriebskosten und Verkehrssicherungspflicht.
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