Startseite›Blog›Verkaufen

Ein Mehrfamilienhaus wird anders bewertet

Bei Renditeobjekten zählt nicht, wie das Haus wirkt, sondern was es einbringt. Und wer auf die Idee kommt, es vorher in Eigentumswohnungen aufzuteilen, stößt in Bayern seit 2023 auf eine Genehmigungspflicht.

Mehrfamilienhaus mit Balkonen im Grünen
Ertragswertdas maßgebliche Verfahren
ab 11Wohnungen: Genehmigung in 50 bayerischen Gemeinden
§ 7 WEGAbgeschlossenheitsbescheinigung

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist der Ertrag, nicht die Optik – gerechnet wird über den Reinertrag und den Liegenschaftszinssatz.
  • Der Liegenschaftszinssatz ist der stärkste Hebel und muss beim örtlichen Gutachterausschuss erfragt werden.
  • Die Aufteilung in Eigentumswohnungen kann den Gesamterlös erhöhen – ist in Bayern aber vielerorts genehmigungspflichtig.
  • Bestandsmieten unter Marktniveau drücken den Wert stärker, als Eigentümer erwarten.

Wie der Wert entsteht

Für ein Mehrfamilienhaus ist das Ertragswertverfahren der Regelfall. Es fragt nicht, was das Gebäude gekostet hat, sondern was es nachhaltig einbringt:

So entsteht der Ertragswert

Rohertrag – marktüblich erzielbare Jahresnettokaltmiete
− Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis)
= Reinertrag
− Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszinssatz)
= Gebäudereinertrag
× Barwertfaktor (aus Zinssatz und Restnutzungsdauer)
= Gebäudeertragswert
+ Bodenwert
= Ertragswert

Vereinfachte Darstellung des allgemeinen Ertragswertverfahrens nach der ImmoWertV. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für besondere objektspezifische Merkmale.

Zwei Größen in dieser Kette werden regelmäßig unterschätzt.

Der Rohertrag ist die marktüblich erzielbare Miete, nicht Ihre Bestandsmiete. Liegen Ihre Mieten deutlich darunter, wird die Differenz über einen Abschlag für besondere objektspezifische Merkmale erfasst – mit anderen Worten: Ein langjährig günstig vermietetes Haus ist weniger wert als ein marktgerecht vermietetes, obwohl es dieselbe Substanz hat.

Die Bewirtschaftungskosten setzt die ImmoWertV mit Modellansätzen an – etwa Verwaltungskosten je Wohnung und Jahr, Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche und ein Mietausfallwagnis von zwei Prozent des Rohertrags bei Wohnnutzung. Diese Werte stammen aus dem Basisjahr 2021 und sind fortzuschreiben; die aktuellen Ansätze veröffentlichen die Gutachterausschüsse.

Der Liegenschaftszinssatz – und warum er in Bayern Mühe macht

Der Liegenschaftszinssatz drückt aus, mit welcher Verzinsung Käufer im jeweiligen Markt rechnen. Er wirkt doppelt: über die Bodenwertverzinsung und über den Barwertfaktor. Ein Unterschied von einem halben Prozentpunkt verschiebt den Ertragswert um zweistellige Prozentsätze.

Bayern veröffentlicht keine landesweiten WerteAnders als etwa Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt Bayern keine landesweiten Liegenschaftszinssätze heraus. Der bayerische Grundstücksmarktbericht listet lediglich, welcher der rund 96 Gutachterausschüsse welche Daten ableitet. Die maßgeblichen Werte sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss abzufragen – in der Regel kostenpflichtig. Wer Ihnen ohne diese Abfrage einen Ertragswert nennt, arbeitet mit einer Annahme.

Zur Einordnung: In den Ländern, die landesweite Werte veröffentlichen, liegen die Sätze für Mehrfamilienhäuser zuletzt etwa zwischen 1,6 und 5,0 Prozent, mit Medianwerten meist um die 3 Prozent. Für einen konkreten Standort in Niederbayern oder München sagt das wenig – es zeigt nur die Spannweite.

Für Sie als Eigentümer hat das eine praktische Konsequenz: Fragen Sie jeden, der Ihnen einen Wert nennt, nach dem zugrunde gelegten Liegenschaftszinssatz und nach dessen Quelle. Die Antwort verrät mehr über die Qualität der Bewertung als die Zahl selbst.

Gegliederte Fassade eines modernen Gebäudes mit beleuchtetem Eingang

Aufteilen oder im Ganzen verkaufen?

Die Summe der Einzelwohnungen liegt fast immer über dem Wert des ungeteilten Hauses – oft um zwanzig Prozent und mehr. Deshalb liegt die Idee nahe, vor dem Verkauf aufzuteilen. Drei Dinge sprechen dagegen, bevor man sie durchgerechnet hat.

Erstens der Aufwand. Die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz braucht einen maßstabsgerechten Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde (§ 7 Abs. 4 WEG), dazu eine notariell beurkundete Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und die Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Das dauert Monate und kostet fünfstellig.

Zweitens die Genehmigungspflicht. Nach § 250 BauGB bedarf die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einer Genehmigung. Bayern hat das umgesetzt:

PunktRegelung in Bayern
RechtsgrundlageGebietsbestimmungsverordnung Bau, in Kraft seit 01.06.2023
Betroffen50 Städte und Gemeinden, darunter München, Nürnberg, Augsburg
Schwelleab 11 Wohnungen – Gebäude mit bis zu 10 Einheiten sind ausgenommen
VerfahrenAntrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde; ohne Nachweis trägt das Grundbuchamt die Teilung nicht ein
Befristungderzeit bis 31.12.2026 – eine weitere Verlängerung ist möglich, aber zu prüfen

Drittens die Erhaltungssatzung. Unabhängig davon gilt in Gemeinden mit Milieuschutzsatzung ein eigener Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung – und der kennt keine Schwelle nach Wohnungsanzahl. Er greift unabhängig von der Gebäudegröße. In München betrifft das 36 Erhaltungssatzungsgebiete. Die bayerische Regelung dazu ist bis Ende 2028 verlängert.

Und dann ist da noch die SteuerJede einzelne Eigentumswohnung zählt für die Drei-Objekt-Grenze als eigenes Objekt. Ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus ist ein Objekt; nach der Aufteilung sind es acht oder zwölf. Wer aufteilt und die Wohnungen einzeln verkauft, landet schnell im gewerblichen Grundstückshandel – mit Gewerbesteuer und ohne jede Spekulationsfrist. Das gehört vor die Entscheidung, nicht danach.

Was Käufer von Renditeobjekten prüfen

Kapitalanleger arbeiten eine feste Liste ab. Wer sie vorbereitet, verkürzt die Verhandlung erheblich:

  • Mieterliste mit Mietbeginn, Nettokaltmiete, Fläche, letzter Mieterhöhung und Kaution.
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre, mit Umlageschlüssel.
  • Instandhaltungshistorie – was wurde wann gemacht, was steht an.
  • Zustand von Dach, Fassade, Heizung, Leitungen und Elektrik, idealerweise belegt.
  • Mietpotenzial: Abstand zwischen Bestands- und Marktmiete, und ob er rechtlich hebbar ist – Mietpreisbremse und Kappungsgrenze gelten seit 2026 in rund 285 bayerischen Gemeinden.
  • Baurechtliche Situation: Genehmigungen, Nutzungsänderungen, Bestandsschutz.

Was sich lohnt: Leerstand vor dem Verkauf beseitigen, wenn es schnell geht – eine leere Wohnung kostet im Ertragswert ein Vielfaches ihrer Jahresmiete. Was sich selten lohnt: kosmetische Sanierungen. Renditekäufer rechnen mit Zahlen, nicht mit Eindrücken.

Häufige Fragen

Nach welchem Verfahren wird mein Mehrfamilienhaus bewertet?
In aller Regel nach dem Ertragswertverfahren, weil bei Renditeobjekten der erzielbare Ertrag den Preis bestimmt. Ergänzend wird der Sachwert betrachtet, und wo genügend Vergleichsfälle vorliegen, auch der Vergleichswert. Die Verfahren im Einzelnen erklären wir im Beitrag zur Immobilienbewertung.
Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
Rechnerisch oft, praktisch nicht immer. Dagegen sprechen der Aufwand von mehreren Monaten und fünfstelligen Kosten, die Genehmigungspflicht in 50 bayerischen Gemeinden ab elf Wohnungen, der zusätzliche Vorbehalt in Milieuschutzgebieten ohne Schwelle – und die Gefahr, in den gewerblichen Grundstückshandel zu rutschen. Wir rechnen beide Wege durch, bevor irgendetwas beantragt wird.
Meine Mieten liegen deutlich unter Marktniveau. Was bedeutet das?
Für den Ertragswert einen Abschlag, weil der Käufer die Differenz erst über Jahre heben kann – und das nur im Rahmen von Kappungsgrenze und Mietpreisbremse. Wie groß der Abschlag ausfällt, hängt davon ab, wie realistisch und wie schnell die Anpassung möglich ist. Das ist ein Punkt, an dem sich eine fundierte Argumentation im Preis auszahlt.
Wer kauft überhaupt Mehrfamilienhäuser?
Überwiegend private und semiprofessionelle Kapitalanleger, in unseren Regionen häufig aus dem Umkreis von München und Landshut. Sie entscheiden schnell, wenn die Unterlagen vollständig sind – und gar nicht, wenn sie es nicht sind.
Quellen und StandImmoWertV, insbesondere die Modellansätze für Bewirtschaftungskosten (Basis 01.01.2021, fortzuschreiben); § 7 Abs. 4 WEG; § 250 BauGB, § 201a BauGB, § 172 BauGB. Bayern: Gebietsbestimmungsverordnung Bau, in Kraft seit 01.06.2023, 50 Gemeinden, Schwelle 11 Wohnungen, derzeit befristet bis 31.12.2026; Umwandlungsgenehmigung in Erhaltungssatzungsgebieten bis 31.12.2028 verlängert. Liegenschaftszinssätze: Bayern veröffentlicht keine landesweiten Werte; Abfrage beim örtlichen Gutachterausschuss. Stand: September 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Sie haben eine Frage zu Ihrer Immobilie?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
Kostenfreie Einschätzung

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Danke – Ihre Anfrage ist angekommen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Frage stellen

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen

Was ist Ihre Immobilie wert? Kostenfrei ermitteln