Startseite›Blog›Verkaufen
Was kostet ein Hausverkauf in Bayern?
Beim Verkauf einer Immobilie fallen Kosten auf beiden Seiten an – aber längst nicht alles, was oft genannt wird, zahlt tatsächlich der Verkäufer. Dieser Beitrag trennt die Posten sauber und rechnet sie an einem Beispiel durch.
Was der Verkäufer trägt
Der größte Posten ist die Maklerprovision. In Bayern sind 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Partei marktüblich. Seit Dezember 2020 gilt bundesweit das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, darf der Käufer höchstens die Hälfte tragen – der Verkäufer muss also mindestens ebenso viel zahlen. Die Provision wird erst mit der notariellen Beurkundung fällig, nicht im Voraus.
Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer nach Abschluss übergeben werden. Ein Verbrauchsausweis kostet meist unter 100 Euro, ein Bedarfsausweis je nach Objekt deutlich mehr. Bei uns ist er im Auftrag enthalten.
Weitere mögliche Posten: die Löschung von Grundschulden im Grundbuch, die Beschaffung fehlender Unterlagen bei Ämtern und Verwaltung sowie – bei laufender Finanzierung – eine Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank.
Was der Käufer trägt
In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises und liegt damit im bundesweiten Vergleich am unteren Ende. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 bis 2 Prozent sowie der Käuferanteil der Provision. In Summe sind das etwa neun bis elf Prozent Kaufnebenkosten, die aus Eigenkapital aufgebracht werden sollten.
Steuern beim Verkauf
Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt – im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren – ist der Gewinn einkommensteuerfrei. Ebenso, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehnjahresfrist fällt auf den Veräußerungsgewinn Einkommensteuer an. Bei geerbten Immobilien zählt das Anschaffungsdatum des Erblassers mit, nicht der Erbfall.
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Bei vermieteten Objekten, Erbfällen und gewerblichen Konstellationen lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie inserieren.
Häufige Fragen
Muss ich als Verkäufer in Vorkasse gehen?
Kann ich die Maklerkosten steuerlich absetzen?
Wer zahlt den Notar?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
Das könnte Sie auch interessieren
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.