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Die Fragen, die Sie jedem Makler stellen sollten
Jeder darf sich Immobilienmakler nennen – eine geschützte Berufsbezeichnung gibt es nicht. Umso wichtiger ist, worauf Sie im Erstgespräch achten.
Was ein Makler mitbringen muss
Die Tätigkeit ist nach § 34c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Ohne diese Erlaubnis darf niemand gewerblich vermitteln. Dazu kommt seit 2018 eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die im Fehlerfall einspringt.
Nach dem Erstgespräch können Sie beides erfragen. Wer ausweicht, beantwortet die Frage damit bereits.
Die sechs Fragen fürs Erstgespräch
1. Wie kommen Sie auf diesen Preis? Eine gute Antwort nennt konkrete Vergleichsobjekte aus Ihrer Lage und erklärt die Zu- und Abschläge. Eine schlechte nennt nur eine Zahl.
2. Was genau machen Sie für die Provision? Lassen Sie sich die Leistungen aufzählen: Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotos, Grundrisse, Exposé, Portale, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung, Notarvorbereitung, Übergabe.
3. Wie lange läuft der Vertrag? Sechs Monate sind üblich, kürzer ist besser für Sie.
4. Wie viele Objekte betreuen Sie gerade? Wer dreißig Objekte gleichzeitig hat, kann sich um Ihres nicht kümmern.
5. Welche vergleichbaren Objekte haben Sie zuletzt verkauft? Und zu welchem Preis, in welcher Zeit.
6. Was passiert, wenn es nicht läuft? Ein guter Makler hat eine Antwort, die nicht „dann senken wir den Preis“ lautet.
Warnzeichen
Der höchste Preis gewinnt nicht. Der klassische Trick ist, mit einem überhöhten Wert den Auftrag zu gewinnen und nach sechs Wochen die erste Preissenkung vorzuschlagen. Wenn drei Makler 480.000 sagen und einer 560.000, ist Letzterer nicht der beste – er ist der, der den Auftrag will.
Druck im Erstgespräch. „Das Angebot gilt nur heute“ gehört nicht in eine Entscheidung über Ihr größtes Vermögen.
Vorkasse. Vermarktungspauschalen, Fotokosten, Exposégebühren im Voraus – die Branche arbeitet erfolgsabhängig.
Keine Referenzen. Wer in Ihrer Region arbeitet, hat dort verkauft und kann das belegen.
Was die Provision kostet
In Bayern sind 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer üblich, geteilt in je 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer. Seit Dezember 2020 schreibt das Gesetz die Teilung bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vor: Wird der Makler von einer Seite beauftragt, darf die andere höchstens die Hälfte tragen – und zahlt erst, wenn der Auftraggeber seinen Anteil nachgewiesen hat.
Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie nichts.
Häufige Fragen
Darf ich mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?
Ist die Provision verhandelbar?
Brauche ich überhaupt einen Makler?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
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