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Was zwischen Exposé und Schlüssel passiert
Der Kauf einer Immobilie ist kein einzelner Moment, sondern eine Kette von Schritten, die alle sitzen müssen. Wer sie kennt, erkennt früh, wo es klemmt – und verliert kein Objekt an einen schnelleren Bieter.
Erst die Finanzierung, dann die Suche
Die häufigste Reihenfolge ist die falsche: erst verlieben, dann zur Bank. Wer ohne Finanzierungsbestätigung besichtigt, verliert das Objekt an denjenigen, der sie hat.
Klären Sie vorab, welchen Kaufpreis Sie tragen können – und rechnen Sie die Kaufnebenkosten mit ein. In Bayern sind das 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer (der niedrigste Satz aller Bundesländer), rund 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch und, wenn ein Makler beteiligt ist, Ihr Anteil an der Provision. Zusammen also grob 10 bis 12 Prozent, die zusätzlich zum Kaufpreis anfallen und in der Regel aus Eigenkapital kommen müssen.
Besichtigung: worauf Sie wirklich achten sollten
Küchen lassen sich tauschen, Grundrisse und Lage nicht. Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie später nicht ändern können.
Fragen Sie nach dem Energieausweis – er muss Ihnen unaufgefordert zur Besichtigung vorgelegt werden. Fragen Sie nach dem Alter von Heizung, Dach, Fenstern und Elektrik. Schauen Sie im Keller in die Ecken und hinter Schränke. Und gehen Sie ein zweites Mal hin, zu einer anderen Tageszeit.
Bei Eigentumswohnungen: Lassen Sie sich die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen geben, bevor Sie ein Angebot machen. Dort steht, was auf Sie zukommt.
Reservierung, Kaufvertrag, Notartermin
Sind Sie sich einig, folgt der Entwurf des Kaufvertrags. Ist mindestens eine Seite Verbraucher, muss dieser Entwurf zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Frist ist Ihr Schutz – nutzen Sie sie, um den Vertrag zu lesen und Fragen zu stellen.
Beim Notartermin wird der gesamte Vertrag verlesen, das dauert 45 bis 90 Minuten. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet: Er vertritt weder Sie noch den Verkäufer, sondern sorgt dafür, dass beide verstehen, was sie unterschreiben. Fragen kosten in diesem Moment nichts.
Nach der Unterschrift
Zuerst wird die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen – sie sichert Ihren Anspruch, bevor Sie zahlen. Dann müssen die Grundschulden des Verkäufers freigegeben und eventuelle Vorkaufsrechte der Gemeinde geklärt werden.
Erst wenn alles vorliegt, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Ab da läuft die vereinbarte Zahlungsfrist, meist zehn bis vierzehn Tage. Nach Zahlungseingang folgt die Übergabe: Zählerstände notieren, alle Schlüssel, Zustand dokumentieren.
Die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch kommt zum Schluss und kann je nach Auslastung des Amts Wochen bis Monate dauern. Wirtschaftlich gehört Ihnen die Immobilie aber schon ab der Übergabe.
Häufige Fragen
Ist eine Reservierungsgebühr zulässig?
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Was ist, wenn die Bank kurzfristig abspringt?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
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