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Ohne Energieausweis kein Inserat
Der Energieausweis ist keine Formalie, sondern seit Jahren die häufigste Abmahnfalle beim Immobilienverkauf. Was hineingehört, was ins Inserat muss und was ein Verstoß kostet.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis rechnet aus dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, sagt aber mehr über die Bewohner als über das Gebäude – ein sparsamer Rentnerhaushalt erzeugt ein besseres Ergebnis als eine vierköpfige Familie im selben Haus.
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Bauteile, Dämmung, Anlagentechnik. Er ist aussagekräftiger und für bestimmte Gebäude verpflichtend, etwa für Wohnhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht auf den damaligen Standard gebracht wurden.
Beide sind zehn Jahre gültig und gelten für das gesamte Gebäude, nicht für die einzelne Wohnung.
Was ins Inserat muss
Liegt ein Energieausweis vor und schalten Sie eine kommerzielle Anzeige, müssen fünf Angaben in der Anzeige selbst stehen:
1. die Art des Ausweises – Bedarf oder Verbrauch
2. der Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr
3. die wesentlichen Energieträger der Heizung
4. das Baujahr des Gebäudes
5. die Energieeffizienzklasse von A+ bis H
Bei Nichtwohngebäuden wird der Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom angegeben. Und wichtig: Die Angaben gehören in jede Anzeige, auch in die kleine Zeitungsannonce und in den Aushang im Schaufenster.
Vorlegen, übergeben, aufbewahren
Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden – nicht erst auf Nachfrage, und nicht erst beim Notar. Nach Vertragsschluss wird er dem Käufer im Original oder in Kopie übergeben.
Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Häufiger als die Behörde schlägt allerdings die Konkurrenz oder ein Umweltverband zu: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben sind Alltag, und mit Abmahngebühr, Anwaltskosten und Unterlassungserklärung sind schnell vierstellige Beträge erreicht.
Was sich 2026 geändert hat
Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst – der Bundestag beschloss die Novelle am 10. Juli 2026, verkündet wurde sie Ende Juli. Die Pflichten rund um den Energieausweis bleiben im Kern bestehen, die Paragraphenzählung hat sich teilweise geändert.
Inhaltlich fiel die Vorgabe weg, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen steigt der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe stufenweise – ab 2029 zehn Prozent, bis 2045 vollständig klimaneutral.
Diese Regelungen sind noch jung und werden voraussichtlich weiter angepasst. Für Ihr konkretes Objekt prüfen wir den aktuellen Stand vor der Vermarktung.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Energieausweis bei einem Baudenkmal?
Was kostet ein Energieausweis?
Mein Ausweis läuft nächstes Jahr ab. Reicht er noch?
Wir antworten persönlich und ohne Verkaufsdruck.
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